Bauabnahme
Der Übergang von der Bauausführung in die Baunutzungsphase wird als Bauabnahme bezeichnet.
Bauabnahmen stellen den Gefahrübergang vom Bauunternehmer zum Bauherrn dar. Voraussetzung dafür ist die Fertigstellung sowie die Mangelfreiheit des Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Rohbauabnahme
Nach einem durch den Bauherrn eingereichten Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus eine Prüfung vorgenommen. Wenn alle statisch notwendigen Bauteile ausgeführt sind und die Standsicherheit, der Schall- und Wärmeschutz und die Feuersicherheit beurteilt werden können gilt der Rohbau als fertiggestellt.
Schlussabnahme
Die Schlussabnahme erfolgt nach Fertigstellung aller für die Errichtung des Bauwerks erforderlichen Bauarbeiten und dokumentiert die Möglichkeit des Nutzungsgebrauchs.
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