Bauantrag und Baugenehmigung
Der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben wird Bauantrag genannt.
Einzelheiten der Bauanträge werden durch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Für die Erstellung eines Bauantrags ist normalerweise ein bauvorlageberechtigter Ingenieur Entwurfsverfasser erforderlich.
Allgemein werden unter seiner Verantwortung Bauantragsformulare, wie: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit erstellt.
Vor einem Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.
